Übernehmer
Standards

Redaktionsstatuten

Diese Regeln sind für alle Beiträge im Übernehmer verbindlich – für Redakteur:innen, Gastautor:innen und KI-gestützte Entwürfe gleichermaßen.

1. Quellen und Sorgfalt (Pressekodex Ziff. 2)

  • Nur öffentlich zugängliche Informationen. Keine Übernahme aus Paywall-Inhalten oder rechtswidrig erlangten Dokumenten.
  • Jede Meldung wird gegen mindestens eine unabhängige zweite Quelle geprüft, bevor sie erscheint. Ausnahmen sind zu dokumentieren.
  • Alle verwendeten Quellen werden am Ende jedes Artikels benannt und – wo möglich – verlinkt.
  • Zitate stehen in Anführungszeichen und werden der sprechenden Person eindeutig zugeordnet.

2. Urheber- und Zitatrecht

  • Kein Satz wird 1:1 aus Fremdquellen übernommen. Paraphrasen sind Pflicht. Ein automatischer Ähnlichkeits-Check blockiert Entwürfe oberhalb einer redaktionellen Schwelle.
  • Zitate greifen nur Ausschnitte auf, die für die Auseinandersetzung mit dem Werk nötig sind (§ 51 UrhG).
  • Für Pressemeldungen gilt § 87f UrhG: Snippets bleiben kurz und werden mit Quelle versehen.
  • Bildmaterial nur mit dokumentierter Lizenz. Urheber:in wird bei jedem Bild genannt.

3. Behörden-Pressemitteilungen und amtliche Meldungen

  • Pressemitteilungen deutscher Behörden und öffentlicher Stellen dürfen inhaltlich aufbereitet werden, wenn die Quelle eindeutig benannt wird (z.B. "© 2026, MWIKE NRW").
  • Kein wörtlicher Nachdruck des Originaltextes. Jede Aussage wird paraphrasiert und redaktionell eingeordnet.
  • Bilder, Grafiken und Logos der Behörde werden nicht automatisch übernommen, sondern nur mit eigener Lizenz oder als dokumentiertes Zitat verwendet.
  • Der Kölner bzw. NRW-Bezug muss für jeden Beitrag nachvollziehbar dokumentiert werden.

4. Persönlichkeitsrechte & Unschuldsvermutung

  • Namen und personenbezogene Details nur, wenn sie für die Berichterstattung notwendig sind.
  • Bei laufenden Verfahren gilt konsequent die Unschuldsvermutung.
  • Bei Vorwürfen holen wir vor Veröffentlichung eine Stellungnahme der Betroffenen ein (Right of Reply) und dokumentieren Antwort oder Fristverstreichen sichtbar am Artikel.

5. KI-Einsatz und Transparenz

  • KI-Modelle unterstützen bei Recherche, Kategorisierung und Erstentwürfen. Verantwortlich ist immer eine namentlich benannte Redakteur:in.
  • Vor jedem Crawl prüfen wir robots.txt und ai.txt. Quellen mit TDM-Opt-out werden nicht ausgewertet.
  • Artikel, in denen KI beteiligt war, tragen einen sichtbaren Transparenzhinweis mit Angabe der geprüften Quellen.
  • KI erzeugt keine Zitate, Zahlen oder Personennamen ohne redaktionelle Verifikation.

6. Interessenkonflikte & Werbung

Bezahlte Inhalte (Advertorials, Anzeigen, Sponsoring) sind eindeutig als solche gekennzeichnet und redaktionell getrennt. Beteiligungen und Auftragsverhältnisse werden im Beitrag offengelegt.

7. Korrekturen & Gegendarstellung

  • Fehler werden zeitnah korrigiert und im Artikel als Korrekturhinweis mit Datum sichtbar gemacht.
  • Gegendarstellungen nach § 11 LMG NRW nehmen wir unter redaktion@uebernehmer.koeln entgegen und veröffentlichen sie mit gleicher Aufmachung.
  • Alle veröffentlichten Korrekturen sind zusätzlich unter /korrekturen gebündelt.

8. Kontakt

Redaktion Übernehmer – redaktion@uebernehmer.koeln