Standards
Redaktionsstatuten
Diese Regeln sind für alle Beiträge im Übernehmer verbindlich – für Redakteur:innen, Gastautor:innen und KI-gestützte Entwürfe gleichermaßen.
1. Quellen und Sorgfalt (Pressekodex Ziff. 2)
- Nur öffentlich zugängliche Informationen. Keine Übernahme aus Paywall-Inhalten oder rechtswidrig erlangten Dokumenten.
- Jede Meldung wird gegen mindestens eine unabhängige zweite Quelle geprüft, bevor sie erscheint. Ausnahmen sind zu dokumentieren.
- Alle verwendeten Quellen werden am Ende jedes Artikels benannt und – wo möglich – verlinkt.
- Zitate stehen in Anführungszeichen und werden der sprechenden Person eindeutig zugeordnet.
2. Urheber- und Zitatrecht
- Kein Satz wird 1:1 aus Fremdquellen übernommen. Paraphrasen sind Pflicht. Ein automatischer Ähnlichkeits-Check blockiert Entwürfe oberhalb einer redaktionellen Schwelle.
- Zitate greifen nur Ausschnitte auf, die für die Auseinandersetzung mit dem Werk nötig sind (§ 51 UrhG).
- Für Pressemeldungen gilt § 87f UrhG: Snippets bleiben kurz und werden mit Quelle versehen.
- Bildmaterial nur mit dokumentierter Lizenz. Urheber:in wird bei jedem Bild genannt.
3. Behörden-Pressemitteilungen und amtliche Meldungen
- Pressemitteilungen deutscher Behörden und öffentlicher Stellen dürfen inhaltlich aufbereitet werden, wenn die Quelle eindeutig benannt wird (z.B. "© 2026, MWIKE NRW").
- Kein wörtlicher Nachdruck des Originaltextes. Jede Aussage wird paraphrasiert und redaktionell eingeordnet.
- Bilder, Grafiken und Logos der Behörde werden nicht automatisch übernommen, sondern nur mit eigener Lizenz oder als dokumentiertes Zitat verwendet.
- Der Kölner bzw. NRW-Bezug muss für jeden Beitrag nachvollziehbar dokumentiert werden.
4. Persönlichkeitsrechte & Unschuldsvermutung
- Namen und personenbezogene Details nur, wenn sie für die Berichterstattung notwendig sind.
- Bei laufenden Verfahren gilt konsequent die Unschuldsvermutung.
- Bei Vorwürfen holen wir vor Veröffentlichung eine Stellungnahme der Betroffenen ein (Right of Reply) und dokumentieren Antwort oder Fristverstreichen sichtbar am Artikel.
5. KI-Einsatz und Transparenz
- KI-Modelle unterstützen bei Recherche, Kategorisierung und Erstentwürfen. Verantwortlich ist immer eine namentlich benannte Redakteur:in.
- Vor jedem Crawl prüfen wir robots.txt und ai.txt. Quellen mit TDM-Opt-out werden nicht ausgewertet.
- Artikel, in denen KI beteiligt war, tragen einen sichtbaren Transparenzhinweis mit Angabe der geprüften Quellen.
- KI erzeugt keine Zitate, Zahlen oder Personennamen ohne redaktionelle Verifikation.
6. Interessenkonflikte & Werbung
Bezahlte Inhalte (Advertorials, Anzeigen, Sponsoring) sind eindeutig als solche gekennzeichnet und redaktionell getrennt. Beteiligungen und Auftragsverhältnisse werden im Beitrag offengelegt.
7. Korrekturen & Gegendarstellung
- Fehler werden zeitnah korrigiert und im Artikel als Korrekturhinweis mit Datum sichtbar gemacht.
- Gegendarstellungen nach § 11 LMG NRW nehmen wir unter redaktion@uebernehmer.koeln entgegen und veröffentlichen sie mit gleicher Aufmachung.
- Alle veröffentlichten Korrekturen sind zusätzlich unter /korrekturen gebündelt.
8. Kontakt
Redaktion Übernehmer – redaktion@uebernehmer.koeln