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KI-Verordnung: Diese Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten seit August 2026

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Nicht jeder KI-Einsatz muss sichtbar gekennzeichnet werden: Entscheidend sind die Rolle des Unternehmens, die Art des Systems und der Inhalt. Ein Überblick für Kölner Betriebe, inklusive Übergangsfrist bis Dezember 2026 und der Rolle der Bundesnetzagentur.